Neues Beschaffungsrecht Podcasts zum revidierten Beschaffungsrecht Im Zusammenhang mit dem neuen Beschaffungsrecht, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, hat die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) Podcasts zu den folgenden Themen erstellt: - Das revidierte Beschaffungsrecht: eine neue Vergabekultur
- Beschaffung von Planer- und Werkleistungen
- Beschaffung von Leistungen in der Objektbewirtschaftung
- Nachhaltigkeit
⇒ zu den Podcasts zum revidierten Beschaffungsrecht Teilnahmebedingungen und ihre Kontrolle im Vergabeverfahren Eine wesentliche Neuerung des Beschaffungsrechts, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, betrifft die Teilnahmebedingungen und ihre Kontrolle im Vergabeverfahren. In einem Themenblatt haben wir die wichtigsten Punkte, welche in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen, zusammengefasst. Neu ist insbesondere, dass sämtliche Anbieter und von diesen bekannt gegebenen Subunternehmer bei der Angebotseinreichung das amtliche Formular zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen im Rahmen einer öffentlichen Beschaffung hinterlegen müssen. Ausserdem muss der Auftraggeber ausschliesslich den Anbieter, der den Zuschlag voraussichtlich erhält, und die von diesem bekannt gegebenen Subunternehmer vor dem Zuschlag kontrollieren. ⇒ zum Themenblatt Teilnahmebedingungen und ihre Kontrolle im Vergabeverfahren |