Neues Beschaffungsrecht Ersatz der ständigen Listen In öffentlichen Beschaffungsverfahren werden nur Angebote von Anbietern, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und dies durch die Einreichung der erforderlichen Bestätigungen nachweisen, berücksichtigt. Bisher galt ein Anbieter, der auf einer ständigen Liste des Kantons eingetragen war, gleichsam als vorqualifiziert. Seit dem 01. Januar 2025 werden die ständigen Listen in der bisherigen Form nicht mehr geführt. Sie wurden einerseits durch die Teilnahmeverzeichnisse und die Eignungsverzeichnisse sowie andererseits durch das System eBadges ersetzt. Das Teilnahmeverzeichnis ist das Verzeichnis der Unternehmen, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen und in dem Sinne als vorqualifiziert gelten, um Angebote für öffentliche Beschaffungsverfahren einzureichen. Wer im Eignungsverzeichnis aufgenommen ist, gilt als Unternehmen, welches die von den zuständigen Berufsverbänden festgelegten Kriterien für die Berufsausbildung erfüllt. Das System eBadges ist eine Plattform, auf welcher Unternehmen des Bauhauptgewerbes und des Baunebengewerbes aufgenommen werden. Diese Plattform ermöglicht es den Auftraggebern, die Identität der Arbeitnehmer auf einfache Weise zu überprüfen und eine umfassende Kontrolle des Unternehmens durchzuführen. Die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) analysiert als zuständige kantonale Behörde, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für die Eintragung in ein Teilnahmeverzeichnis und/oder Eignungsverzeichnis und/oder in eBadges erfüllt. Unternehmen, die am 01. Januar 2025 bereits in einem oder mehreren Verzeichnissen eingetragen waren, müssen bis zum 30. Juni 2025 der DAA die Dokumente, die ihre Eintragung bestätigen, vorlegen. In der Zwischenzeit werden die Eintragungen aufrechterhalten. ⇒ zum Teilnahmeverzeichnis und zum Eignungsverzeichnis ⇒ zum System eBadges A propos… Unsere Internetseite öffentliches Beschaffungswesen wurde hinsichtlich Aufbau und Darstellung angepasst. Sämtliche Informationen und Dokumente sind nach wie vor aufgeschaltet, jedoch teilweise unter einem anderen Menüpunkt. ⇒ zur Internetseite öffentliches Beschaffungswesen des Rechtsdienstes für Wirtschaftsangelegenheiten |