Im Dezember 2024 hat der Bundesrat das revidierte eidgenössische Jagdgesetz samt zugehöriger Verordnung per 1. Februar 2025 definitiv in Kraft gesetzt. Gesetz und Verordnung bilden die Grundlage für eine Neuorganisation im Schweizer Herdenschutzwesen. Neu ist seit diesem Jahr schweizweit die gesamte Beratung zu Herdenschutzhunden bei den Kantonen angesiedelt. Unverändert ist hingegen der Bund nach wie vor für die national einheitliche Prüfung von Hunden auf ihre Eignung als Herdenschutzhunde zuständig. AGRIDEA führt diese Hundeprüfungen im Auftrag des Bundes durch und wurde zudem von den Kantonen mit verschiedenen zentralen und koordinativen Aufgaben wie Wissensaufbereitung und -vermittlung sowie Schulung und Begleitung von kantonalen Behörden und Beratungsdiensten beauftragt. AGRIDEA arbeitet für die Wahrnehmung dieser Aufgaben eng mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) zusammen.
Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden sind heute nicht mehr über den Bund reglementiert, die Grundsätze hierzu sind jedoch in der eidgenössischen Gesetzgebung festgeschrieben (Tierschutz-, Tierseuchen- und Jagverordnung). Ebenfalls fallen im neuen liberalisierten Herdenschutzhunde-Wesen detaillierte Bundesvorgaben zu Rassenwahl, Einsatz sowie Haltung von solchen Hunden sowie zum Konfliktmanagement weg (kantonale gesetzliche Vorgaben gelten weiterhin). Für Landwirte bedeutet dies, dass sie sich Hunde für den Herdenschutz frei beschaffen können, aber diese Hunde die Anerkennung als Herdenschutzhunde erst erhalten, nachdem sie die entsprechende nationale Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben.
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