Newsletter Herdenschutzhunde – Juli 2025

Liebe Leserinnen und Leser

Seit einigen Monaten ist die revidierte eidgenössische Jagdverordnung (JSV) in Kraft. Die Verordnungsrevision hat eine Reorganisation des Schweizer Herdenschutzwesen bedingt und gerade im Bereich Herdenschutzhunde gibt es viele Neuerungen. Was sich jedoch nicht geändert hat, das ist der Kommunikations- und Sensibilisierungsbedarf rund um Herdenschutzhunde. Wo sind diese Hunde im Einsatz? Wie soll ich mich bei Begegnungen mit ihnen Verhalten? Etc. In diesem Newsletter finden Sie die wichtigsten Infos zu diesen und weiteren Fragen rund um Herdenschutzhunde.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und verbleiben mit besten Grüssen

Herdenschutz Schweiz


Revision Jagdverordnung und Neuregelungen Herdenschutz

Im Dezember 2024 hat der Bundesrat das revidierte eidgenössische Jagdgesetz samt zugehöriger Verordnung per 1. Februar 2025 definitiv in Kraft gesetzt. Gesetz und Verordnung bilden die Grundlage für eine Neuorganisation im Schweizer Herdenschutzwesen. Neu ist seit diesem Jahr schweizweit die gesamte Beratung zu Herdenschutzhunden bei den Kantonen angesiedelt. Unverändert ist hingegen der Bund nach wie vor für die national einheitliche Prüfung von Hunden auf ihre Eignung als Herdenschutzhunde zuständig. AGRIDEA führt diese Hundeprüfungen im Auftrag des Bundes durch und wurde zudem von den Kantonen mit verschiedenen zentralen und koordinativen Aufgaben wie Wissensaufbereitung und -vermittlung sowie Schulung und Begleitung von kantonalen Behörden und Beratungsdiensten beauftragt. AGRIDEA arbeitet für die Wahrnehmung dieser Aufgaben eng mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) zusammen.

Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden sind heute nicht mehr über den Bund reglementiert, die Grundsätze hierzu sind jedoch in der eidgenössischen Gesetzgebung festgeschrieben (Tierschutz-, Tierseuchen- und Jagverordnung). Ebenfalls fallen im neuen liberalisierten Herdenschutzhunde-Wesen detaillierte Bundesvorgaben zu Rassenwahl, Einsatz sowie Haltung von solchen Hunden sowie zum Konfliktmanagement weg (kantonale gesetzliche Vorgaben gelten weiterhin). Für Landwirte bedeutet dies, dass sie sich Hunde für den Herdenschutz frei beschaffen können, aber diese Hunde die Anerkennung als Herdenschutzhunde erst erhalten, nachdem sie die entsprechende nationale Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben.


Online: Sömmerungsgebiete mit Herdenschutzhunden

Die Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden für diese Sömmerungsperiode wurden auf den verschiedenen Webseiten mit entsprechenden online-Karten aktualisiert. Auf der Herdenschutz-Homepage der AGRIDEA werden diese Einsatzgebiete immer gemäss dem jeweils aktuell gemeldeten Stand dargestellt. Änderungen aktualisiert AGRIDEA laufend. Auf den anderen Webportalen wie dem Geoportal des Bundes, bei SchweizMobil oder auf dem online-Kartentool der Schweizer Wanderwege werden die bis Anfang Sommer gemeldeten Einsatzgebiete dargestellt, die Darstellung weiterer Einsatzgebiete ist erst 2026 wieder möglich.

Die Verantwortung liegt neu bei den kantonalen Herdenschutzberatungen, die Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden an AGRIDEA zu melden. Explizit können und sollen neu schweizweit auch möglichst alle Gebiete dargestellt werden, wo Hunden für den Herdenschutz im Einsatz sind, welche (noch) nicht als Herdenschutzhunde gemäss JSV anerkannt sind.


Projekt zur online-Lokalisierung von geschützten Herden

AGRIDEA arbeitet seit 2024 mit dem Unternehmen ALPES-ECO SUISSE SA zusammen, um die bestehende online-Karte zu optimieren. Ziel ist es, dass nicht nur Alpen mit Herdenschutzhunden in ihrer Gesamtheit dargestellt werden, sondern bei möglichst vielen Alpen auch eine genauere Lokalisierung der Herde und der Hunde möglich ist. Dafür werden Teilbereiche einer Alp, wo sich Nutztiere und Hunde aktuell aufhalten, dargestellt. Im Rahmen dieses vom Kanton Wallis initiierten Projekts zeichnen die Halter von Herdenschutzhunden in einer App (Echo) den aktuellen Standort ihrer von Hunden bewachten Herde ein. Nach der Veröffentlichung erscheint dieser Bereich auf der Karte von Herdenschutz Schweiz und bald auch auf jener von SchweizMobil.


Tafeln und Flyer

Die Einsatzgebiete der Herdenschutzhunde im Sömmerungsgebiet sind nicht nur online dargestellt, sondern teilweise auch mittels sogenannten Besucherlenkungstafeln im Gelände. Für das Bewirtschaften der Tafeln sind die Betriebsverantwortlichen zuständig, die Erarbeitung neuer Besucherlenkungstafeln müssen seit diesem Jahr die Kantone übernehmen oder zumindest koordinieren. Vor Ort sind Weiden mit Herdenschutzhunden zudem mit den so genannten Markierungstafeln gekennzeichnet (vgl. Abbildung). Einen Überblick über das vorhandene Informations- und Sensibilisierungsmaterial zu Herdenschutzhunden findet sich im Merkblatt „Herdenschutzhunde und Tourismus – Infomaterial“ der AGRIDEA. Die bewährten Flyer und Comic zum korrekten Verhalten gegenüber Herdenschutzhunden wie auch die erwähnten Tafeln können neu bei der BUL (und nicht mehr über AGRIDEA) bezogen werden.


Exkursionen und Jahresbericht Herdenschutz

Die während über 10 Jahren gemeinsam mit Pronatura durchgeführten und für jedermann zugänglichen Exkursionen «Sichere Begegnungen mit Herdenschutzhunden» organisiert AGRIDEA 2025 nicht. Diese sehr beliebten Exkursionen konnten in der Vergangenheit gratis anboten werden, da die Kosten hierfür über ein Mandat des Bundes gedeckt waren. Dies ist seit diesem Jahr nicht mehr der Fall. Gerne organisiert AGRIDEA auf Anfrage für SAC-Sektionen, Wanderleiter-Lehrgänge, Tourismusorganisationen etc. auch künftig solche Exkursionen, wobei die Kosten hierfür in Rechnung gestellt werden müssen.

Der Jahresbericht Herdenschutz für die Jahre 2023/2024 sollte im Verlauf des Sommers auf der Homepage herdenschschweiz.ch im Bereich Download publiziert werden können (nur auf Deutsch). In diesem Bericht finden sich u.a. statistische und kommentierte Informationen zu den Vorfällen zwischen Herdenschutzhunden und Drittpersonen oder deren Begleithunden.

Fachstelle Herdenschutz Schweiz
AGRIDEA
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