Newsletter März 2025

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ApiMarché 2025, ein Einblick in die Welt der Bienen

Der Apimarché 2025 ist die ideale Gelegenheit, um zu lernen, sich auszutauschen und sich für die Bienensaison auszurüsten. Er findet am Samstag, 26. April, ab 10.00 Uhr an der Landwirtschaftsschule Wallis in Châteauneuf statt. Die dritte Ausgabe des Apimarché ist eine Top-Veranstaltung für alle Bienenliebhaber und Neugierigen und verspricht ein geselliger, bereichernder und interaktiver Tag zu werden. Die Besucher können die faszinierende Welt der Bienen im direkten Kontakt mit den Imkern entdecken, die ihr Know-how und ihre bewährten Praktiken weitergeben und über grosse Herausforderungen wie die Varroa-Milbe, die asiatische Hornisse und die biologische Vielfalt sprechen werden. Praktische Workshops warten auf Gross und Klein, wie das Öffnen von Bienenstöcken, die Herstellung von Rähmchen oder auch die Verkostung von Honig. Bei einem Wettbewerb kann das Wissen über das Leben der Bienen getestet werden. Freier Eintritt, Kantine und regionale Verpflegung vor Ort.

 

Versammlung des Walliser Weinbaus

© Guillaume Bodin

Nachdem der Grosse Rat den Rahmenkredit für die Modernisierung der Walliser Rebberge angenommen hat, müssen parallel zu seiner Umsetzung Überlegungen angestellt und eine Branchenvision entwickelt werden. In diesem Zusammenhang bringt der Staat Wallis alle Akteurinnen und Akteure des Walliser Weinbaus zu einer ersten Weinbau-Versammlung zusammen. Der vom Amt für Rebbau und Wein koordinierte Arbeits- und Diskussionsnachmittag findet am Montag, den 28. April 2025 in der Mehrzweckhalle von Conthey statt. Berufs-Weinbauern, Einkellerer und selbstkelternde Weinbauern sind eingeladen, sich über verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Produktion, dem Markt und den Strukturen der Branche auszutauschen.

Anmeldung

 

Die Walliser Landwirtschaftskammer sucht Troubleshooter

Der landwirtschaftliche Betriebshelferdienst richtet sich an Landwirte, die aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls, einer militärischen Verpflichtung oder auch wegen Urlaubsbedürfnissen vorübergehend Hilfe auf ihrem Betrieb benötigen. Es geht darum, den Betriebsleiter oder einen Mitarbeiter, oftmals in sehr kurzer Zeit, durch qualifiziertes und erfahrenes Personal zu ersetzen. Die Walliser Landwirtschaftskammer sucht Landwirte und Landwirtinnen, die bereit sind, einen Betriebshelferdienst zu leisten, vor allem auf Bauernhöfen mit Vieh.

Infos und Anmeldung unter Tel. 027 345 40 10.

 

Petite Arvine und Cornalin der Domaine de Châteauneuf bei den Vinalies vergoldet

© Eloi Debons

Die Staatskellerei Wallis hat beim letzten Wettbewerb der internationalen Vinalies, der in Cannes stattfand, zwei Goldmedaillen gewonnen. Die beiden prämierten Crus, emblematische Rebsorten des Kantons, stammen aus der Domaine de Châteauneuf. Es handelt sich um die Petite Arvine 2023, die sich durch exotische Aromen und Zitrusfrüchte auszeichnet, sowie um den Cornalin 2021, dessen Charakter sich durch fruchtige Noten und orientalische Gewürze offenbart. An der Ausgabe 2025 der Vinalies nahmen 2'684 Weine von 550 Produzenten aus 37 Ländern teil. Das Wallis zeichnete sich mit 3 Grand Gold-Medaillen, 36 Goldmedaillen und 3 Silbermedaillen besonders aus.

Zu entdecken und zu bestellen auf der Website www.cavedeletatduvalais.ch !

 

Nationale Bekämpfung der Moderhinke: Sömmerung von Schaf- und Ziegenherden

© Elodie Debons

Ab dem 1. April 2025 werden die Schafhaltungen in der Schweiz in der TVD zwei verschiedene mögliche Stati der Moderhinke aufweisen: entweder „frei“ (negativ getesteter Betrieb) oder „gesperrt“ (positiv getesteter Betrieb oder kein Ergebnis vor dem 31. März 2025). Es dürfen nur Schafe aus Betrieben mit dem Status „frei“ gesömmert werden. Schafe aus gesperrten Betrieben dürfen unter keinen Umständen verstellt werden; dasselbe gilt für Ziegen aus positiven Schafbetrieben.Ziegen können vorübergehend Träger des Erregers der Moderhinke sein. Deshalb sollten auch Betriebe, die nur Ziegen halten, aber mit Schafen gesömmert werden, vor der Sömmerung einen negativen Test auf Moderhinke erhalten. Es ist jedoch nicht möglich, die Tierbewegungen bei Ziegen aufgrund der Testresultate zu kontrollieren. Daher liegt es in der Verantwortung des Alpverantwortlichen, nur negativ getestete Ziegen zur gemeinsamen Sömmerung zuzulassen.

 

Ausrottung des Bovinen Diarrhoe-Virus (BVD) – Rindersömmerung

© Elodie Debons

Seit dem 1. November 2024 wird den Rinderbetrieben in der Schweiz eine BVD-Ampel zugeteilt. Sie stellt das enthaltene BVD-Risiko eines Betriebs dar und ermöglicht es den Tierhaltern, ihre Herde aktiv vor der Einschleppung des Virus zu schützen.

Für die Sömmerung 2025 wird dringend empfohlen, nur Tiere zu verstellen aus grünen Betrieben oder solchen, die negativ auf das BVD-Virus getestet wurden. Tiere aus nicht grünen Betrieben stellen ein Risiko dar, dass sich das BVD-Virus in der Herde ausbreitet und somit die grüne Ampel verloren geht.

Die Sömmerung von Tieren mit Verbringungsverbot oder aus Betrieben, in denen BVD-Untersuchungen im Gange sind, bleibt verboten (BVD-Status in der TVD abrufbar).

 

Umfrage zur Stickstoffversorgung von Traubenmost der Rebsorten Chasselas und Petite Arvine im Wallis

© Carole Parodi, Agroscope

Im Rahmen einer Umfrage der Versuchsstation Weinbau und Önologie wurden die Praktiken der Stickstoffversorgung im Rebberg und in der Weinkellerei für die Rebsorten Chasselas und Petite Arvine im Wallis genauer untersucht. Sie zeigt Verbesserungsmöglichkeiten auf. Zum Beispiel: die Messung des assimilierbaren Stickstoffs im Traubenmost wird kaum angewendet, obwohl sie es ermöglicht, Gärungsprobleme zu antizipieren und die Praktiken in der Weinkellerei entsprechend anzupassen. Damit können Gärstockungen reduziert werden, was der Qualität des Weins zugute kommt.

Mehr Informationen

 

245 Fachbewilligungen erteilt

© Reservierte Rechte

Ende dieses Winters erhielten 245 Personen im Wallis die Fachbewilligung. Wer Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft im Rahmen einer professionellen Geschäftstätigkeit einsetzt, benötigt diese Bewilligung. Die Dienststelle für Landwirtschaft stellt sie nach fünf halben Kurstagen (freiwillig) und dem Bestehen einer Prüfung gemäss Weisungen des Bundes aus. Im Herbst wird ein neuer Ausbildungszyklus angeboten. Es wird voraussichtlich die letzte Gelegenheit sein, eine Fachbewilligung unter den derzeitigen Bedingungen zu erlangen, bevor die neue Bundesverordnung mit strengeren Bedingungen in Kraft tritt.

Pressemitteilung
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