Nachrichtenbulletin Herdenschutz - Juni 2024

Liebe Herdenschutz-Verantwortliche und -Interessierte

Die sich zurzeit in Revision befindliche eidgenössischen Jagdverordnung soll auf Februar 2025 hin in Kraft treten. Während die Richtung klar ist, in welche sich der Herdenschutz in der Schweiz entwickelt, wird die konkrete Umsetzung im Detail ausgehandelt und etabliert werden. Bereits entschieden ist, dass künftig der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen die Grundsätze der Herdenschutzmassnahmen und die Anforderungen an die Zumutbarkeit festlegen wird. Die Kantone werden im Herdenschutz mehr Verantwortung übernehmen können. Es ist davon auszugehen, dass die von mehreren Kantonen gewünschte Öffnung bezüglich Rasse und Herkunft der Hunde im kommenden Jahr Tatsache wird. Zucht und Ausbildung werden künftig eine Aufgabe der betroffenen Branchen und Personen sein und nicht mehr eine delegierte Aufgabe des Bundes.

Wir sind überzeugt, dass die Erfahrungen der letzten Jahre und Jahrzehnte eine gute Basis für eine Weiterentwicklung eines wirkungsvollen Herdenschutzes sind.

Das Herdenschutz-Team der AGRIDEA

Online-Karte der Einsatzgebiete für alle HSH

Neu sind schweizweit alle Einsatzgebiete von Herdenschutzhunden im Sömmerungsgebiet, also nicht nur diejenigen von offiziellen Hunden, auf den entsprechenden online-Karten der swisstopo und von Agridea dargestellt, sofern dies ein Kanton gewünscht hat. Das Update mit der Karte 2024 auf Swisstopo und SchweizMobil findet am 3. Juli statt. AGRIDEA arbeitet 2024 mit der Firma ALPES-ECO SUISSE SA zusammen, um neu eine Online-Karte zu erstellen, die nicht nur Alpen mit Herdenschutzhunden darstellt, sondern zusätzlich über eine genauere Lokalisierung der Herde und der Hunde (ein Sektor der Alp anstelle der gesamten Alp). In diesem Pilotprojekt zeichnen die HSH-Halter auf einer App (Echo) den Ort ein, an dem sich ihre von HSHs bewachte Herde befindet, und nach der Veröffentlichung erscheint das Gebiet auf der Karte unserer Website.

Zusätzlicher Einführungskurs für HSH-Haltende

Bereits seit vielen Jahren organisiert AGRIDEA in Zusammenarbeit mit der BUL die Einführungskurse für künftige HSH-Haltende. Auf Wunsch des Kantons Bern führen wir einen zusätzlichen Kurs durch, der sich explizit auch an Personen richtet, die bereits mit kantonalen HSH arbeiten. Der Kurs findet am Montag, 1. Juli 2024 (9h-16) am Inforama Hondrich statt und steht allen Interessierten offen.

Kursanmeldung

Überprüfung von kantonalen HSH auf ihre Einsatzbereitschaft 2024

Wie im letzten Dezember kommuniziert, bietet das BAFU an, dass 2024 auf Wunsch von Kantonen HSH eine Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) des Bundes absolvieren können. Solche Prüfungen werden von AGRIDEA gemäss den geltenden Vorgaben des BAFU im Auftrag des antragstellenden Kantons durchgeführt. Kantone, die von dieser Möglichkeit im Rahmen der nächsten Prüfungsperiode im Herbst Gebrauch machen möchten (Ausnahme Kanton GR), melden ihr Interesse und die Anzahl Hunde bitte bis spätestens 19. August 2024 schriftlich an Isa Steenblock vom BAFU (isa.steenblock@bafu.admin.ch). Die Rahmenbedingungen, um kantonale HSH für eine EBÜ anmelden zu können, sind die folgenden:

  • Der Halter/die Halterin geht davon aus, dass sein/ihr Hund die gestellten Aufgaben in der EBÜ erfüllen kann und er/sie ist bereit die Vorgaben und Empfehlungen, die sich aus dem EBÜ-Merkblatt ergeben, einzuhalten.
  • Die Anmeldung eines zu prüfenden Hundes gelangt über die zuständige kantonale Herdenschutzberatung an das BAFU (d.h. die Überprüfung wird nicht nur vom Hundehalter, sondern auch vom Kanton gewünscht).
  • Der Kanton kontrolliert, dass zu prüfende Hunde aus einer tierschutzkonformen Haltung kommen und insbesondere keine kantonalen Verfügungen an die Adresse des Halters/der Halterin betreffend Hundehaltung vorliegen.
  • Die Kosten für die Durchführung einer EBÜ in Höhe von CHF 1350.- sind durch den Halter des zu prüfenden Hundes (oder den anmeldenden Kanton) zu tragen.
  • Für die Anmeldung eines Hundes braucht es folgende Informationen: Name, Chip-Nummer und Geburtsdatum des Hundes (ein Hund kann die EBÜ frühestens im Alter von 15 Monaten absolvieren) sowie Adresse, Telefonnummer und Email des Hundehalters/der Hundehalterin.
Merkblatt EBÜ durch AGRIDEA

Zucht und Ausbildung von HSH 2025+

Im Zusammenhang mit der anstehenden Öffnung des HSH-Wesens kursieren Missverständnisse und Falschinformationen: U.a. steht im Raum, dass die Ausbildung von HSH künftig nicht mehr durch Steuergelder gefördert werde oder dass der Bund dieses Jahr die Zuchtplanung des Vereins Herdenschutzhunde Schweiz (HSH-CH) nicht mehr finanziere, da diese Arbeit von den Kantonen übernommen werden solle. Gemäss öffentlicher Informationen vom BAFU soll die Ausbildung von HSH weiterhin unterstützt werden. Eine Unterstützung wird unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Zuchtverein sein. Die bisher im Rahmen des Bundesprogramms Herdenschutz obligatorische schweizweite Zuchtkoordination kam in den letzten Jahren an ihre Grenzen. Regelungen wurden missachtet. Deshalb hat der Bund entschieden, 2024 keine solche als ungenügend beurteilte zentrale Zuchtkoordination mehr zu finanzieren.

Künftig wird jede und jeder selbst entscheiden können, in welchem Rahmen sie oder er HSH züchten und ausbilden möchte. Dies und die erwähnte Öffnung bezüglich Rasse und Herkunft der HSH bedeuten, dass jede und jeder Einzelne in der Zucht und Ausbildung von HSH künftig mehr Eigenverantwortung wahrnehmen darf. Weniger Regulation, d.h. mehr Freiheit, und Eigenverantwortung sind starke Anreize und Motivation für qualitätsbewusstes Züchten und Ausbilden. Eine Überprüfung nach national einheitlichen Kriterien der ausgebildeten Hunde, wie sie in der revidierten Jagdverordnung vorgesehen ist, soll weiterhin als Qualitätssicherung für HSH dienen. Auf dem freien Markt wird Qualität mit Sicherheit honoriert werden. Zusammenschlüsse in Zuchtvereinen wie HSH-CH oder im dieses Jahr gegründeten Verein Pastore Abruzzese Herdenschutzhunde (PA-HSH) können für Gleichgesinnte sinnvoll sein.

Herdenschutz Schweiz
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