 Newsletter Juni 2026
 Laurent Meier, Präsident der SAVI, Bernard Belk, Vizedirektor des OFEG, und Christophe Darbellay, Leiter des Departements für Wirtschaft und Bildung. © PRISM Studio Photo
Offizieller Abschluss des PRE für das Val d’Illiez
Das Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE) des Val d’Illiez ist offiziell abgeschlossen. Durch das Projekt, das seit 2017 durch die Landwirtschaftsgesellschaft Val d’Illiez getragen wird, konnten mehrere Infrastrukturen für Käseproduktion und Agrotourismus aufgebaut und eine Marke sowie Tools für Promotion und Marketing geschaffen werden. So wurde die Sichtbarkeit und die Vermarktung von Landwirtschaftsprodukten gestärkt. Insgesamt wurden mehr als 13 Millionen Franken in das Tal investiert.

Vorauszahlung der Direktzahlungen 2026
Die Vorauszahlung der Direktzahlungen, die etwa 60 % des Jahresbetrags entspricht, wurde am 17. Juni 2026 auf die Konten der Landwirte überwiesen. Sie beläuft sich auf 65,2 Millionen Franken.

Kampagne der Koexistenz Landwirtschaft-Mountainbike–Wandern
 © Reservierte Rechte
Mit dem Aufschwung der Outdoor-Freizeitaktivitäten und des Erlebnistourismus entwickelt sich die Nutzung der Walliser Naturräume stetig weiter. Viele unterschiedliche Nutzenden sind im selben Gebiet unterwegs und gehen ihrer Leidenschaft vor allem auf den Wald- und Bergpfaden nach. Um die Qualität des Naturerlebnisses für alle zu bewahren und eine sensible Umwelt zu schützen, ist es wichtig, den gegenseitigen Respekt, das Verständnis füreinander sowie die Anwendung guter Verhaltensweisen vor Ort zu stärken. Das Projekt Fairtrail Wallis basiert auf einer einfachen Überzeugung: Die Berge, ein Ort der Freude zum Teilen und Respektieren. Daher unterstützt die Dienststelle für Landwirtschaft die Koexistenz-Kampagne «Fairtrail». Diese erinnert an die vier wichtigsten Regeln: Trage Sorge zur Umwelt. Bleibe auf dem Weg. Hinterlasse keine Spuren. Zeige Respekt.

Gold und Silber beim Mondial de Bruxelles
 © Lara Clavien
Drei Medaillen, zwei Gold- und eine Silbermedaille: Die Weine der Cave de l’Etat du Valais haben beim Mondial de Bruxelles erneut ihre herausragenden Qualitäten unter Beweis gestellt, was sich auch in den Bewertungen der Jurys widerspiegelte. Gold ging an den „Petite Arvine 2024“ der Domaine du Grand Brûlé für seinen „schmackhaften und saftigen Geschmack mit einer schönen Ausgewogenheit“, sowie an den Cornalin Réserve 2023 der Domaine de Châteauneuf, der sich als „ausgewogen und schmeichelhaft, mit schöner Säure und eleganten Tanninen“ erwies. Der „ Rèze 2024“ der Domaine du Grand Brûlé gewann eine Silbermedaille für sein „elegantes Bouquet mit Noten von süssem Rotapfel, Birne und Melone“. Herzlichen Glückwunsch an unser engagiertes Team für seine präzise Arbeit, sowohl im Rebberg als auch im Weinkeller!

Erhöhte Wachsamkeit und Massnahmen zur Bekämpfung des Feuerbrands
 Beispiele für einen Feuerbrandbefall an Birnbäumen (links) und Apfelbäumen. © Reservierte Rechte
Der Feuerbrand ist eine schwere und hochansteckende bakterielle Krankheit bei Kernobst. Das Ziel des Kantons ist es, das Auftreten dieser Krankheit so gering wie möglich zu halten. Daher müssen verbindliche Bekämpfungsmassnahmen umgesetzt werden. Es gilt eine Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht für alle Besitzer von Wirtspflanzen im gesamten Kantonsgebiet. Die wichtigsten Wirtspflanzen des Feuerbrands sind: Apfelbaum, Birnbaum, Quittenbaum, Weissdorn, Zwergmispel, Mispelbaum, Feuerdorn, japanischer Quittenbaum, japanischer Apfelbaum, japanische Mispel, Eberesche, Vogelbeere, Felsenbirne. Seit einigen Jahren ist der Krankheitsdruck zwischen Sitten und Siders hoch. Die Entdeckung neuer Befallsherde im Jahr 2025 in den Gemeinden Martigny, Fully, Saxon und Riddes lässt nun vermuten, dass diese Krankheit im gesamten Obstbaumbereich des Kantons vorkommt. Angesichts der grossen Bedrohung für Obstbäume ist die Wachsamkeit jedes Einzelnen von entscheidender Bedeutung. Befolgen Sie strenge Hygienemassnahmen, überprüfen Sie regelmässig Ihre Parzellen und Bäume und melden Sie unverzüglich jedes verdächtige Symptom oder jeden nachgewiesenen Fall von Feuerbrand. Gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen und die Obstgärten nachhaltig erhalten.
Anmeldeformular für ArcGIS Survey 123 oder über unsere Website.

Fänge des Japankäfers im Oberwallis
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Die Flugzeit des Japankäfers hat begonnen und die ersten Fänge wurden im Oberwallis verzeichnet. Wir erinnern daran, dass der Japankäfer in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus gilt und dass jede Person, die ihn entdeckt, verpflichtet ist, dies mithilfe des Formulars auf unserer Website (DLW/Pflanzenschutz/Meldung von Verdachtsfällen) zu melden. Bei Verdacht auf Japankäfer: Insekt einfangen, auf weisse Haarbüschel an den Seiten des Hinterleibs prüfen, einfrieren, fotografieren und dann melden. Um eine versehentliche Verschleppung des Insekts zu verhindern, werden Personen, die nach Norditalien, ins Tessin sowie in die Regionen Simplon, Kloten und Basel reisen, zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen.

Versuche mit trockenheitsresistenten Futterbau-Mischungen
 © Agroscope
Das Projekt DryMount (2023–2027) verfolgt das Ziel, Futterbau-Mischungen zu entwickeln, die den zunehmend heissen und trockenen Sommern in den Bergregionen (1'000–1'200 m) standhalten und zugleich auch in günstigen Jahren stabile Erträge liefern. Die Mischungen werden von 2023 bis 2026 in den fünf Partnerkantonen der Versuchsstation Alp- und Berglandwirtschaft getestet: Bern, Graubünden, Tessin, Uri und Wallis. das relativ trockene Jahr 2025 bestätigt den Trend: Mischungen mit trockenheitsresistenten Arten, wie Spitzwegerich (Plantago lanceolata) oder Gemeines Straussgras (Agrostis capillaris), erzielen insgesamt höhere Erträge.

Quiz – Quarantäneorganismen
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Die Goldgelbe Vergilbung und der Japankäfer sind Quarantäneorganismen und müssen unverzüglich dem Amt für Rebau und Wein gemeldet werden. Wenn Sie den untenstehenden QR-Code scannen, gelangen Sie zu einem Quiz, mit dem Sie Ihr Wissen testen und lernen können, die Symptome sowie die betreffenden Schädlinge und Krankheiten zu erkennen. Bei einem Befall befolgen Sie bitte das folgende Meldeverfahren.
  
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