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Die Beiträge, die Sie und Ihr Arbeitgeber in die 2. Säule einzahlen, werden an den Finanzmärkten angelegt, aber auch in Immobilien investiert.
Unter Berücksichtigung der erzielten Renditen und der finanziellen Lage der PKSF insgesamt legt der Verwaltungsrat jedes Jahr den Zinssatz fest, der auf das Altersguthaben der aktiven Versicherten gutgeschrieben wird oder nicht. Dieser Zins, auch «dritter Beitragszahler» genannt, schützt Ihr Geld vor den Auswirkungen der Inflation und ermöglicht Ihnen ein höheres Altersguthaben, als wenn Sie es einfach ungenutzt liegen gelassen hätten.
Nehmen wir an, dass Ihr Altersguthaben am 1. Januar 2025 CHF 100'000 betrug. Der Ihnen am 1. Januar 2026 gutgeschriebene Zins von 2,75 % erhöht Ihr Guthaben um CHF 2750. Am Ende des Jahres verfügen Sie dann über CHF 102'750 (statt CHF 100'000).
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